Die Schweizer spinnen

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K-Bert65
Beiträge: 97
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2011, 14:52

Die Schweizer spinnen

Beitrag von K-Bert65 »

Wer sich in der Schweiz nicht an die Verkehrsregeln hält, wird in Zukunft härter bestraft. Beim ersten Verstoß gibt es aber immer noch Bewährung. Zudem erhöhen sich die Geldstrafen.
Rasen gilt in der Schweiz als Straftat, so Silvan Granig von der Stiftung Roadcross Schweiz. Das Auto wird dadurch als Tatwaffe eingestuft. Ziel der Veränderung ist die Möglichkeit, den Rasern bei extremen Verstößen ihre Autos wegnehmen zu können. Wer beispielsweise innerorts 100 statt 50 km/h fährt, kann dafür mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belegt werden.
Das Auto gilt jetzt als Tatwaffe
Bis zur Neuregelung am 1. Januar war es für die Behörden schwieriger, bei Geschwindigkeitsexzessen hart durchzugreifen: «Die Staatsanwaltschaft hat nicht systematisch Autos beschlagnahmt. Außerdem fochten die Raser die Entscheidung häufig an, bekamen ihr Fahrzeug schon vor einem Gerichtsprozess zurück», heißt es bei Roadcross. Dass ein Gericht einen Wagen endgültig einzog, war eher die Ausnahme als die Regel. Die Polizei setzt die neue Richtlinie bereits konsequent um: Im Kanton St. Gallen wurden in den letzten zwei Tagen zwei Fahrzeuge beschlagnahmt, in Bern wurde ein Auto eingezogen. Aber nicht immer wird das Auto sofort eingezogen. Der Führerschein wird bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen aber auf jeden Fall auf der Stelle kassiert.
Bewährungsstrafe bei erstmaligem Vergehen
Allerdings: Wer zum ersten Mal erwischt wird, kommt meist mit einer Bewährungsstrafe davon. Und das letzte Wort hat trotz Empfehlungen der Staatsanwälte der Richter. Die Straßenopfervereinigung Road Cross freut sich nach eigenen Angaben über die Empfehlungen. Sprecher Silvan Granig geht davon aus, dass sich die Strafen schon in diesem Jahr "positiv auf die Unfall- und Opferzahlen" auswirken werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Regelungen in der Schweiz.
Die einzelnen Regelungen werden hier erklärt.


Raser: Als Raser gilt seit 1. Januar 2013 in der Schweiz, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, zum Beispiel durch waghalsiges Überholen oder Teilnahme an illegalen Rennen. Ebenso gilt als Raser, wer die zulässige Geschwindigkeit wie folgt überschreitet:
30er-Zone: Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 Kilometer pro Stunde und mehr.
Innerorts (erlaubt ist maximal Tempo 50) Geschwindigkeitsüberschreitung um 50 Kilometer pro Stunde.
Außerorts (erlaubt sind maximal 80 Kilometer pro Stunde): Geschwindigkeitsüberschreitung um 60 Kilometer pro Stunde.
Autobahn (erlaubt sind maximal 120) Geschwindigkeitsüberschreitung um 80 Kilometer pro Stunde.
Konsequenzen: Führerscheinentzug für mindestens zwei Jahre, im Wiederholungsfall für immer oder für mindestens zehn Jahre.
Strafandrohung: Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren.
Auto: Gilt als Tatwerkzeug und kann vom Gericht eingezogen und verwertet werden.
hotti
Beiträge: 77
Registriert: Donnerstag 14. Februar 2013, 11:36

Re: Die Schweizer spinnen

Beitrag von hotti »

Läßt man mal die Polemik (Auto = Tatwaffe) weg, ist die Androhung von Strafe bei entsprechendem Tatbestand (man schaue sich die Schwellen an) nur konsequent.
Alles andere nutzt doch auch nix.
NigelRichon
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 6. Dezember 2023, 20:03

Re: Die Schweizer spinnen

Beitrag von NigelRichon »

Ich stimme dem Autor zu, ich war selbst schockiert darüber
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